Spruch I. Gemäß § 290 Abs. 1 StPO wird aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach Par 95 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) sowie im Strafausspr…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11. Februar 1967 geborene Maria A (zu 1) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 StGB, (zu 2) des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach § 95 Abs. 1 StGB, (zu 3) des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer m…
Rechtliche Beurteilung Da nach dem Gesagten mithin Verteidigungsrechte der Angeklagten durch die Abweisung des genannten Antrages nicht geschmälert wurden, war ihre Nichtigkeitsbeschwerde insoweit zu verwerfen. Aus Anlaß der allein gegen den Schuldspruch zu Punkt 2 des Urteilssatzes gerichteten Rechtsrüge hat sich der Obe…