Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO wird das erstgerichtliche Urteil dahin ergänzt, daß dem Angeklagten gemäß dem § 38 Abs. 1 Z. 1 StGB auch die am 6.Dezember 1984 von 2,40 Uhr bis 13,30 Uhr erlittene verwaltungsbehördliche Verwahrungshaft auf die Strafe angerechne…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Jänner 1956 geborene Fernmeldemonteur Karl P*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. A…
Rechtliche Beurteilung Der Beschwerde kann auch insoweit nicht gefolgt werden: Im Faktum F*** schenkte das Schöffengericht dem Geständnis, das der Angeklagte vor der Polizei abgelegt hatte, Glauben und tat spätere, diese Einlassung abschwächende oder gar widerrufende Aussagen vor dem Untersuchungsrichter und in der Hauptv…