JudikaturJustizRS0093455

RS0093455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Die Qualifikationsnorm des § 126 Abs 1 Z 5 StGB setzt voraus, dass die Beschädigung der betroffenen Einrichtung ein für die Betriebssicherheit bedeutsames Ausmaß erreicht, das heißt jedenfalls geeignet ist, die Betriebssicherheit als solche zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung des besonderen Zweckes hervorzurufen.

Entscheidungen
9