JudikaturJustizRS0093333

RS0093333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1978

Idealkonkurrenz von Sachbeschädigung und fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst, wenn die Feuersbrunst eine fahrlässige herbeigeführte Folge (§ 7 Abs 2 StGB) der Sachbeschädigung (durch Feuer) war.