JudikaturJustizRS0093260

RS0093260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1993

Der Rechtfertigungsgrund des § 114 Abs 1 StGB ist in jedem Fall von Amts wegen zu prüfen, also auch dann, wenn sich der Beschuldigte nicht darauf, sondern auf § 111 Abs 3 StGB beruft.

Entscheidungen
2