Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (Punkt I 2 des Urteilssatzes sowie hinsichtlich der von Punkt I 1 erfaßten Wolldecke und einer Natojacke im Wert von insgesamt 500 S) unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt I 1, soweit er sich auf den Diebstah…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Punkte I 1 und 2 des Urteilssatzes) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (Punkt II) schuldig erkannt, begangen dadurc…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1 Z 9 lit b und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt Berechtigung zu. Nach den wesentlichen Feststellungen zum Schuldspruch wegen Diebstahls betrug der Gesamtwert der im Urteilsspruch (unter Punkt I 1) bezeichneten '13 verschiedenen Sc…