JudikaturJustizRS0093171

RS0093171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2005

Die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten und von den Versicherungsträgern an die Versicherten ausgegebenen Versicherungskarten sind nicht als Urkunde im Sinne des § 74 Z 7 StGB zu beurteilen. Deren Unterdrücken durch Wegwerfen vermag daher den objektiven Tatbestand § 229 Abs 1 StGB nicht zu erfüllen.

Entscheidungen
5