Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Christine W*** wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil hinsichtlich dieser Angeklagten, gemäß § 290 Abs. 1 StPO aber auch in Ansehung des Angeklagten Rene Alfred P*** (sohin zur Gänze) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an da…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Christine W*** und Rene Alfred P*** des Verbrechens des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen und Wehrlosen nach § 92 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 dritter Fall StGB, P*** als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben s…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5, 9 lit. a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Christine W*** kommt Berechtigung zu. Zu Recht wirft die Mängelrüge (Z 5) dem Erstgericht vor, den Urteilsgründen sei nicht zu entnehmen, aufgrund welcher Verfahrensergebnisse es annehme, daß die Beschwe…