JudikaturJustizRS0093047

RS0093047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2015

Die Strafvollzugszwecke (§ 20 StVG, §§ 12 Abs 6 und Abs 7, § 63 VStG) sind ein durch § 302 Abs 1 StGB geschütztes, konkretes staatliches Rechtsgut, das beispielsweise durch Überlassen alkoholischer Getränke, Gewährung zensurfreier privater Telephonate ua beeinträchtigt wird.

Entscheidungen
8