Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (dritter und letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6.Oktober 1987 in Wien die Petra B*** durch gefährliche Drohung 1. mit der Vernichtung ihre…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs 1 Z 5, 5 a, 9 lit a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. In der Mängelrüge (Z 5) behauptet der Beschwerdeführer einleitend, der Ausspruch des Erstgerichtes über seinen Vorsatz, insbesonders in Ansehung der Qualifikation na…