JudikaturJustizRS0092882

RS0092882 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2007

Sadistische oder masochistische Mißhandlungen verstoßen grundsätzlich gegen die guten Sitten, weshalb einer Einwilligung des Verletzten zu ihnen für die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens keine Bedeutung zukommt.

Entscheidungen
3