Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich A des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 29. August 1979 in Hard durch die an die Gendarmen Reinhold B, Josef C und Gerhard D gerichtete Äußerung, er wer…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1 Z 9 lit a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt keine Berechtigung zu. Die Unterstellung der Tat unter den zweiten Deliktsfall des § 269 Abs 1 StGB (Hinderung einer Behörde an einer Amtshandlung durch Drohung mit Gewalt) war zwar …