Spruch Beiden Nichtigkeitsbeschwerden wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt B des Urteilssatzes und demgemäß auch in dem den Angeklagten Rudolf K***** betreffenden Strafausspruch (mit Ausnahme der Vorhaftanrechnung) aufgehoben und im Umfan…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf K***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (A), des Vergehens der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (B), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten sch…
Rechtliche Beurteilung Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Rudolf K***** am 24. August 1995 in der Nähe von Wr.Neustadt versucht, dem Roman H***** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB), nämlich einen Bruch des linken Unterarmes zuzufügen, indem er dem Genannten mit einem Baseballschläger gegen den linken Unte…