Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Verfahrens über seine Rechtsmittel zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Kurt S*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (erster Deliktsfall) StGB, des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB, des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf n…
Rechtliche Beurteilung Mit diesem Vorbringen verkennt der Beschwerdeführer das Wesen des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes, mit welchem die Beweiswürdigung (§ 258 Abs. 2 StPO) der Tatrichter nicht angefochten werden kann, und den Umfang der gesetzlichen Begründungspflicht (§ 270 Abs. 2 Z 5 StPO). Abgesehen davon, daß …