JudikaturJustizRS0092713

RS0092713 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2022

Idealkonkurrenz zwischen den Körperverletzungsdelikten nach den §§ 83 bis 87 StGB mit dem Verbrechen des Raubes ist im Hinblick auf die beim Eintritt schwerer Verletzungsfolgen einsetzende höhere Strafdrohung nicht möglich.

Entscheidungen
5