Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Beschwerde teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß der gemäß § 494 a Abs 4 StPO gemeinsam mit dem Urteil verkündete Widerrufsbeschluß, soweit er den Widerruf der bedingten Entlassung aus der ü…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas J*****, geb. am 5. Dezember 1971, und Damir T*****, geb. am 26.Oktober 1973, (zu A/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (zu B/) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung …
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil haben beide Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, die der Erstangeklagte auf die Gründe der Z 4 und 10 und der Zweitangeklagte auf die der Z 5 und 10 des § 281 Abs 1 StPO stützt. Damir T***** bekämpft das Urteil überdies im Strafausspruch mit Berufung und den Widerrufsbesch…