JudikaturJustizRS0092548

RS0092548 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1977

Der auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht oder Verlängerung der Probezeit lautende Beschluß stellt seinem Wesen nach eine Abänderung bzw Ergänzung des Urteils dar.