JudikaturJustizRS0092487

RS0092487 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2022

Die Ehre wird als höchstpersönliches Gut in ihrer objektiven (äußeren) Bedeutung - und nicht das (rein subjektive) "Ehrgefühl" - als die Wertschätzung und Achtung einer Person in den Augen der für sie maßgeblichen Umwelt (Sozietät) geschützt; strafrechtlich erfaßt wird mithin die Ehre in ihrem rechtlich-sozialen und menschlich-sittlichen Gehalt.

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6