JudikaturJustizRS0092385

RS0092385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Die Androhung, mittels gezielter Informationen über eine unterschiedliche Preisgestaltung Kunden von weiteren Geschäftskontakten abzuhalten, ist als Ankündigung eines Angriffes auf das Vermögen der Firma zu werten.

Entscheidungen
2