Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. II. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Freispruch vom Anklagevorwurf des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilfried J***** des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 25. und 27.Juni 1993 in Innsbruck Urkunden, über die er nicht bzw nicht alleine verfügen durfte, unterdrückte, wobei er mit dem Vorsatz handel…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch aus den Nichtigkeitsgründen der Z 5, 5 a und 9 lit a, die Staatsanwaltschaft den Freispruch aus dem Grund der Z 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Wilfried J*****: Der Mängelrüge (Z 5) zuwider stützten sich die Tatrich…