JudikaturJustizRS0092282

RS0092282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1995

Diejenige Voraussetzung des Art 36 Abs 2 lit a iv Einzige Suchtgiftkonvention, wonach die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet der Täter betroffen wird, auf Grund ihres Rechts das Auslieferungsersuchen ablehnt, ist auch dann gegeben, wenn der Angeklagte Österreicher ist und deshalb nach § 12 Abs 1 ARHG keinesfalls ausgeliefert werden darf (so schon 10 Os 7/86, 61/86); bei Ausländern vgl EvBl 1982/79.

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2