JudikaturJustizRS0092256

RS0092256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2023

Eine außereheliche Lebensgemeinschaft, die wie ein Angehörigenverhältnis zu behandeln ist, ist nur eine auf längere Dauer ausgerichtete Gemeinschaft, die ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommt.

Entscheidungen
32