Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben: teils demgemäß und teils nach § 290 Abs. 1 StPO werden A. das angefochtene Urteil, welches sonst unberührt bleibt, 1. in den Schuldsprüchen lt. den Pkten I.3, 16, 24, 25, 35, 36, 37, 41, 44, 45, 46, 47, 48, 66, 69, 72, 77, 80 und 87; II.3; …
Text Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Slavko T*** des Verbrechens des (in 136 Fällen verübten) "gewerbsmäßigen schweren" (richtig: schweren, banden- und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen) Diebstahls nach §§ 127, 128 (überflüssigerweise zitiert: Ab…
Rechtliche Beurteilung Seiner dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 4 und Z 5 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt teilweise Berechtigung zu. Mit dem Vorwurf "gravierender Unsicherheiten" in bezug auf seine Verurteilung wegen des Diebstahls "nicht mehr feststellbarer Sachen" im Wert von 1.775 S (Faktum I.16) und i…