RS0092151 – OGH Rechtssatz
RS0092151 – OGH Rechtssatz
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Die Frage, ob strafbare Handlungen gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind und demnach auf der gleichen schädlichen Neigung des Täters beruhen, kann nicht allein nach der systematischen Einordnung der in Betracht kommenden Tatbestände im StGB beurteilt werden, sondern ist vor allem nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen ist, ob es sich, kriminologisch gesehen, um ein gleichartiges Verhalten des Täters handelt.