Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 11. Dezember 1964 geborene Markus D*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 29.September 1988 in Braunau am Inn die Anita R*** durch etwa 120 Messerstiche (vorsätzlich) tötete. Die Geschwornen hatte…
Rechtliche Beurteilung Lediglich den Schuldspruch wegen Mordes sowie den Strafausspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 8, 10 a, 12 und 13 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, den Strafausspruch ficht er auch mit Berufung an. Als unrichtig im Sinn des erstgenannten Nichtigkeitsgrundes bezeic…