RS0092104 – OGH Rechtssatz
RS0092104 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das unzulässig festgesetzte Ende der Probezeit beläßt der OGH bei Korrektur der Probezeit zur Vermeidung einer Schlechterstellung des Verurteilten als maximales Ende.
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