JudikaturJustizRS0092036

RS0092036 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2022

Kumulative Kausalität, bei der ein Verhalten, welches real zu einem bestimmten Erfolg geführt hat, als dessen naturgesetzmäßige Bedingung selbst dann kausal ist, wenn er auch als Folge anderer, gleichzeitig und unabhängig davon wirksamer Bedingungen eingetreten wäre, genügt.

Entscheidungen
12