JudikaturJustizRS0091986

RS0091986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1998

Objekt eines (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Tötungsdelikts kann jeder lebend geborene Mensch von der Geburt an ohne Rücksicht auf seine (weitere) Lebensfähigkeit sein.

Entscheidungen
4