Spruch Der Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 29. September 1988, BE 909/88-14, verletzt § 48 Abs. 2 StGB. Dieser Beschluß, der im übrigen unberührt bleibt, wird in seinem Ausspruch über die Dauer der Probezeit aufgehoben und insoweit gemäß §§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst dahi…
Text Gründe: I./ Helmut J*** war mit Urteil des Kreisgerichts Wels vom 1. April 1985, GZ 16 Vr 1721/84-58 a, der Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB. und der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich mit d…
Rechtliche Beurteilung II./ Dieser Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt steht in seinem Ausspruch über die Dauer der Probezeit mit dem Gesetz nicht im Einklang. Nach § 48 Abs. 2 StGB. in der zur Zeit der Beschlußfassung schon in Geltung gestandenen Fassung des Art. I Z. 10 lit. b StRÄG. 1987 BGBl. Nr. 605 beträgt di…