JudikaturJustizRS0091977

RS0091977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1989

Die verkürzte Probezeit nach § 48 Abs 2 erster Satz (zweiter Fall) StGB gilt ungeachtet dessen, daß darin auf "strafbare Handlungen" als Anlaßtaten abgestellt wird, auch für die bedingte Entlassung aus dem Vollzug von nach § 21 Abs 1 StGB angeordneten Anstaltseinweisungen.

Entscheidungen
2