JudikaturJustizRS0091864

RS0091864 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Ist die bedingte Strafnachsicht mit rechtskräftigem Beschluss für endgültig erklärt worden, kann nachträglich ein Widerruf oder eine Probezeitverlängerung (weil eine Verurteilung in der Probezeit später hervorgekommen ist) nicht mehr erfolgen.

Entscheidungen
41