JudikaturJustizRS0091817

RS0091817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Oktober 2007

Nach Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses beginnt ausschließlich die Frist für die Vollstreckungsverjährung; die Annahme eines gleichzeitigen Fortlaufs der Verfolgungs-Verjährungsfrist ist (schon begrifflich) ausgeschlossen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 10 Os 60/77 und 12 Os 112/79).

Entscheidungen
10