Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen I und V, demgemäß auch im Strafausspruch, aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Julius S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I), mehrerer Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (II/A) sowie der Vergehen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall (II/B), der falschen Beweis…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus den Gründen der Z 5, 9 lit a und 10a des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist teilweise im Recht. Zutreffend kritisiert die Rechtsrüge (Z 9 lit a), dass das Urteil zum Schuldspruch V keine ausreichenden Konstatierungen zur subjektiven Tatseite enthäl…