JudikaturJustizRS0091745

RS0091745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2020

Nach dem Ablauf aller Fristen kann keine wie immer geartete Maßnahme ergriffen werden. Infolgedessen darf auch vom Widerruf nicht abgesehen werden, weil ein "Absehen" die Möglichkeit des Gegenteils voraussetzt.

Entscheidungen
8