JudikaturJustizRS0091481

RS0091481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2020

Die Unterlassung der Festsetzung einer Probezeit bei Gewährung der bedingten Strafnachsicht stellt eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis dar.

Entscheidungen
4