Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 8.Juni 1949 geborene Juan Carlos C*****, geb. B*****, der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 und Abs. 2, 2.Deliktsfall, StGB (Punkt I des Urteilssatzes) der Vergewaltigung nach dem…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Gründe der Z 4, 5, 6, 10 a und 13 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Der Nichtigkeitsgrund der Z 12 wurde zwar eingangs der Nichtigkeitsbeschwerde erwähnt, in der Folge aber nicht ausgeführt. Zum Nichtigkeitsgrund des § …