JudikaturJustizRS0091258

RS0091258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2017

Unbeschadet des Umstandes, daß die Täter (Frachtführer und dessen Chauffeure) die Veruntreuung von ihnen anvertrautem Transportgut und den nachfolgenden Versicherungsbetrug (Vortäuschen des Verlusts infolge Diebstahls) gleichzeitig bedachten und beschlossen, treffen beide Delikte in echter Realkonkurrenz zusammen (weder typische Begleittat noch straflose Vortat oder Nachtat).

Entscheidungen
3