JudikaturJustizRS0091034

RS0091034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

Strafsatzändernde Erschwerungsumstände und Milderungsumstände können Gegenstand einer Zusatzfrage nach § 316 StPO sein, sie können aber auch in die Hauptfrage aufgenommen werden.

Entscheidungen
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