JudikaturJustizRS0091003

RS0091003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.

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