JudikaturJustizRS0090988

RS0090988 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 1997

Alkoholisierung (jedenfalls) dann kein Milderungsgrund, wenn dem Täter aus seiner bisherigen (kriminellen) Erfahrung bekannt war, daß er im Zustand der Berauschung zur Begehung von strafbaren Handlungen neigt.

Entscheidungen
71