Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen A IV 2 des Mag. Jo* und B II der B*, soweit sie sich auf jeweils eine der davon umfassten Taten beziehen, wegen jeweils eines Verbrechens d…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden (die Ehegatten) Mag. Jo* und B* jeweils (zum Nachteil der am 25. Jänner 1992 geborenen Zwillingstöchter der Letzteren und Stieftöchter des Ersteren, S* und J*, begangener strafbarer Handlungen, und zwar) mehrerer Vergehen des Quälens oder Vernachläss…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich die aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 9 lit a und 10 StPO erhobenen, gemeinsam ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten. [4] Zur Klärung von Art und Ausmaß sowie der Kausalität für – als schwere Tatfolgen (im Sinn des § 84 Abs 1 StGB) in Betracht kommende – kran…