Spruch Der Berufung des Angeklagten Engelbert B wird Folge gegeben und dessen Strafe auf 1 (ein) Jahr herabgesetzt. Im übrigen wird den Berufungen nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen den Angeklagten Engelbert B, August A, Zarko C und Miroslav D die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch unter anderen) der Schaustellergehilfe August A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und Z. 2, 128 Abs. 2, 129 Z. 1…
Rechtliche Beurteilung Lediglich die Berufung des Angeklagten B erweist sich als berechtigt. Die vom Angeklagten A behauptete Überbewertung der Diebsbeute ist in Relation zum angelasteten Gesamtwert so gering, daß sie, selbst wenn sie zuträfe, auf die Strafe ohne Auswirkung bliebe. Mag auch zum Teil eine verlockende Geleg…