Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Außenhandelsgesetz 1968 (Punkt C) des Urteilssatzes), jedoch nur mit Beziehung auf die in Punkt A/6/c des Urteilssat…
Text Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Dr. Ali Asghar A zu A des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., zu B des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und zu C des Ve…
Rechtliche Beurteilung II. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist berechtigt, soweit sie in ihrem Punkt III.4. den Schuldspruch wegen Vergehens nach § 17 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 AußHG. in seinem auf die Einfuhr von Teppichen laut Punkt A/6/c des Urteilssatzes bezogenen Teil als nichtig im Sinne des § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO rü…