JudikaturJustizRS0090712

RS0090712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2019

Ein und dieselbe Tat kann nicht vom Standpunkt eines Mittäters als vollendetes Delikt und vom Standpunkt eines anderen Mittäters als Versuch dieses Deliktes beurteilt werden (hier: in der Anfangsphase gemeinsam, in der Endphase nur von einem Täter ausgeführter Einbruchsdiebstahl).

Entscheidungen
5