Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Karl A wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung des Angeklagten Wolfgang A Folge gegeben und über ihn unter Anwendung des § 37 StGB. eine Geldstrafe von 180 (einhundertachtzig) Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27. März 1939 geborene kfm. Angestellte Karl A und der am 29. April 1943 geborene Kaufmann Wolfgang A des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit. a, b und c des Bundesgesetzes vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 97, über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlich…
Rechtliche Beurteilung Bei der beantragten Vernehmung des Zolldeklaranten C handelt es sich um einen unerheblichen, das heißt, weder auf die Entscheidung über die Schuld noch über den anzuwendenden Strafsatz Einfluß ausübenden Beweis, ging doch das Schöffengericht - auf der Basis der Verfahrensergebnisse den Denkgesetzen …