Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Punkten II/ und III/ des Schuldspruchs aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen. Im übrigen wird …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred R*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (I/), sowie der Vergehen des Hausfriedensbruches nach dem § 109 (Abs. 1 und) Abs. 3 Z 1 StGB (II/), der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (III/), der Sachbeschädigung nach dem…
Rechtliche Beurteilung Zu den Punkten I/ und VI/ des Schuldspruchs: Zu Unrecht meint der Beschwerdeführer, den Urteilsannahmen sei nicht zu entnehmen, daß er Tätlichkeiten verübt habe, um sich in den Besitz fremder beweglicher Sachen zu setzen und Werner P*** an einer erwarteten Gegenwehr bei der Sachwegnahme zu hindern.…