JudikaturJustizRS0090648

RS0090648 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2017

Der unzutreffenden rechtlichen Beurteilung eines mängelfrei festgestellten Verhaltens bloß in Bezug auf die Täterschaftsform (Beitragstäterschaft statt unmittelbarer Täterschaft und umgekehrt) kommt angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der in § 12 StGB angeführten Täterschaftsformen keine Bedeutung (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) zu (SSt 50/2 ua).

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