Spruch Der außerordentlichen Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 4.748,11 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 577,2…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin, Eigentümerin und Verlegerin des periodischen Druckwerks „Österreich". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin des periodischen Druckwerks „Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten. In der „Kronen-Zeitung" vom 26. April 2…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin, mit der sie die Verurteilung der Beklagten auch zur Zahlung des begehrten Entschädigungsbetrags anstrebt, ist infolge Widerspruchs des Berufungsurteils zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zulässig und berechtigt. Die außerordentliche Revision der …