JudikaturJustizRS0090551

RS0090551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 2019

Bei Beurteilung, ob der Raub an einer Sache geringen Wertes begangen wurde, kommt es beim Raubversuch auf den vom Vorsatz des Täters umfassten Wert der angestrebten Beute an.

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