Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Die Berufung wegen Schuld wird zurückgewiesen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Aussprüchen, Heinz A habe durch das ihm zur Last gelegte Verhalten den Robert B 'zumindest des Vergehens des Mißbrauc…
Text Gründe: Der am 4.März 1943 geborene technische Angestellte Heinz A wurde des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.August 1983 in Wien den Robert B dadurch der Gefahr behördlicher Verfolgung ausgesetzt, daß er ihn in einer an die Staatsanwaltschaft …
Rechtliche Beurteilung Dagegen wendet sich Heinz A mit seiner (fälschlich als Berufung punkto Nichtigkeit bezeichneten) Nichtigkeitsbeschwerde, die er auf § 281 Abs 1 Z. 5 und 9 (gemeint lit a und c, sachlich auch Z. 10) StPO stützt. Die Mängelrüge bezeichnet die Urteilsgründe als undeutlich und unzureichend, weil sie sic…