JudikaturJustizRS0090497

RS0090497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Auch unter dem Aspekt einer (kausalen) psychischen Beihilfe genügt für die rechtliche Annahme eines strafbaren Tatbeitrages im Sinn des § 12 dritter Fall StGB die bloße Anwesenheit am Tatort (oder dessen Nähe) ebensowenig wie die stillschweigende Duldung der Tatausführung.

Entscheidungen
13