JudikaturJustizRS0090463

RS0090463 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. März 2005

Der Auftrag an einen Dritten, eine in die Konkursmasse gehörende Forderung einzutreiben und sie dem Gläubiger zu entziehen, verbunden mit der Übergabe von Rechnungen und Prozeßvollmacht, begründet bereits strafbaren Versuch.

Entscheidungen
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